Enoteca - Favolosa

HP Vorlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Enoteca - Favolosa

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen, uns als Partner in Ihren Lieferantenkreis aufzunehmen. Wir sind stetig bemüht, unsere Kunden in Punkto Termintreue, ProduktQualität, Service und Preis/Leistungsverhältnis in vollem Umfang zufrieden zustellen. Für eine partnerische Abwicklung unserer Geschäfte gelten die folgenden Geschäftsbedingungen :

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen Angebote, Lieferungen und und Leistungen unserer Firma in Stuhr. Änderungen jeder Art sowie mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Entgegenstehende AGB,s werden von uns nicht anerkannt und sind unwirksam , auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot und Abschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.Eine Haftung kann hieraus jedoch nur per ausdrücklicher Vereinbarung hergeleitet werden.

3. Preise

Die Berechnung erfolgt zu Nettopreisen zuzüglich Mehrwertsteuer ( gesetzl. Satz zum Zeitpunkt der Rechungstellung ) incl.Verpackung, zuzüglich 5,80.- Euro Eigenanteil pro Lieferung, soweit nicht anders bei Vertragsabschluss geregelt.

4. Lieferzeit, Lieferstörung und Verzug

Lieferterminen und Fristen sind verbindlich, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind (z.B. Auftragsbestätigung); ansonsten sind alle Liefertermine und Fristen unverbindlich. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen; sollte die Lieferung innerhalb dieser Nachfrist durch unser Verschulden nicht erfolgen, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind - soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird - ausgeschlossen. Aus Lieferverzögerungen unserer Lieferanten kann kein Anspruch an unsere Firma abgeleitet werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung, Eigentum des Lieferanten.


6. Gewährleistung

Jegliche Gewährleistung an geöffneten Behältnissen und gelieferter Ware ist ausgeschlossen, soweit der Besteller oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art vor nimmt oder sie unsachgemäß behandelt. Keine Rücknahme von angebrochenen Kartons.

7 . Liefermengen

Erstbelieferung nach Absprache, sonst Mindestabnahme 1 Karton pro Sorte a 6 oder 12 Gebinden.

8. Skonto

Jeweils nur für die bestehende Lieferung nach Absprache.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzungen und Verjährung

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit,Verzug,Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn,wir haften in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 823 BGB sowie das Produkthaftungsgesetz, bleiben davon unberührt.Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Lieferung an den Besteller , wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

10. Erfüllungsort, Gerichtstand, Teilunwirksamkeit

Sämtliche Verpflichtungen aus den mit Fred Barschat bestehenden Geschäftsbeziehungen sind an dessen Sitz, Stuhr, zu erfüllen.
Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Syke.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen durch anders lautende, schriftliche Vereinbarungen oder aus andere Gründen rechtsunwirksam sein, bleibt die Gültikeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.